All Terrain Vehicle

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Quads in Aktion
Quads in Aktion

Spaß oder Arbeit? Das ist eine spannende Frage, wenn man sich mit dem Thema ATVs und Quads beschäftigt: In jedem Fall lässt sie sich mit einem klaren "Sowohl-als-auch" beantworten. ATVs und Quads bezeichnen ursprünglich drei- und heute primär vierrädrige Gefährte mit Verbrennungsmotoren, die dem Besitzer viel Spaß auf der Straße, aber auch im Wald und in der freien Landschaft bieten. In der Regel besitzt jeder mit dem Führerschein der Klasse 3 [alt] oder B [neu] die Lizenz, die urig anzuschauenden Dinger zu bewegen. Seit Januar 2005 dürfen sich sogar 16jährige unter bestimmten Voraussetzungen in die Sättel schwingen.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Was ist ATV? Was ein Quad?

ATV ist die Abkürzung für All Terrain Vehicle, also ein Fahrzeug für alle Gelände. Ein Quad [von lat. quatuor, vier] ist ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit Sitzbank, das häufig eher für den Spaßbereich angeboten wird. Eine saubere Trennung der Begriffe ist allerdings kaum noch möglich. Durch einen Allradantrieb wird das ATV geländegängig. Trikes sind Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten. Sie werden ausschließlich auf der Straße eingesetzt und werden deshalb hier nur erwähnt.

Nach den Statistikzahlen für die Straßenzulassungen in Deutschland kann der relativ junge Bereich ATVs und Quads den derzeit größten und stärksten Zuwachs verzeichnen: Laut den neuesten Erhebungen [Ende des Jahres 2004] legten die Verkaufszahlen im letzten Jahr von 18.ooo auf 30.ooo Stück zu. Tendenz weiter stark steigend. Dabei wächst der Bereich der Geräte, die Just-For-Fun eingesetzt werden überproportional, der für professionelle Anwendungen in der Forst- oder Landwirtschaft dagegen nur langsam.

Aufgebaut werden vor allem Motoren für Motorräder ab 5o ccm Hubraum und 5 PS Leistung bis zu über 65o ccm Hubraum und mehr als 5o PS Leistung. Dazu kommen noch für Sportzwecke getunte Spezialversionen, die mit noch mehr Leistung aufwarten. Damit wird bereits klar, dass auch die Anschaffungskosten in einem breiten Band liegen müssen.

Übrigens werden alle Quads ab Werk ohne Straßenzulassung geliefert: Die entsprechenden Nachrüstungen für die Straßenzulassung wie Tachometer, Rückspiegel, Blinker oder Scheinwerfer müssen vom Fachhändler nachträglich eingebaut werden. Die Arbeiten dazu werden nach Aufwand berechnet. Der TÜV verlangt auf jeden Fall eine Einzelzulassung für jeden solchen fahrbaren Untersatz, der auf öffentlichen Straßen bewegt werden will. Der entscheidet im Übrigen auch darüber, ob noch ein Sozius mitfahren darf. Leider gibt es hier keine einheitlichen Regelungen.

[bearbeiten] Zulassung und Fahrerlaubnis

Wer ATVs oder Quads zum Fahren auf der Straße zulassen will, hat dazu vier Möglichkeiten: als offener Pkw, als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung, als landwirtschaftliches Nutzfahrzeug oder als Zugmaschine.

Wer ATVs oder Quads auf öffentlichen Straßen fahren will, benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 [alt] oder der Klasse B [neu]. Eine Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder, Leichtkrafträder oder Krafträder ist nicht ausreichend, da diese lediglich zum Führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen. Nur für den Fall, dass das Quad als "Zugmaschine" zugelassen ist und für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benutzt wird, ist die Fahrerlaubnis der Klasse 5 [alt] oder Klasse L [neu] ausreichend.

Für einen enormen Boom bei den Absatzzahlen sorgt die Tatsache, dass seit dem 01. Januar 2005 auch 16jährige die Maschinen fahren dürfen: Die Vorraussetzungen dazu werden durch den Führerschein Klasse S gelegt, der für einen Hubraum bis 49 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h eingerichtet ist.

[bearbeiten] Helm und Gurt: ja oder nein?

In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Sicherheitsgurten und Helmtragepflicht interessant: Dem Aufbau nach sind ATV und Quad dem Kraftrad sehr ähnlich. Je nach Art ihrer Zulassung existiert eine Ausnahmegenehmigung bezogen auf die Ausrüstung mit Sicherheitsgurten. Dafür muss der Fahrer aber einen Helm tragen. Diese Tragepflicht ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren. Aber noch ist diese Helmpflicht nicht bei allen Geräten verbindlich. Aus Reihen der Anwender kommt aber immer mehr der sehr ernst gemeinte Hinweis, beim Fahren unbedingt etwas für den eigenen Schutz zu tun. Diese Bestrebungen sind unbedingt zu unterstützen!

Beim Trike ist die Benutzung eines Helms oder Sicherheitsgurtes von der Aufbauart des Fahrzeugs abhängig: Gleicht der Aufbau dem eines Kraftrades, wird für die Sicherheitsgurte eine Ausnahmegenehmigung erteilt; das Helmtragen wird dann Pflicht. Entspricht der Aufbau dem eines Personenkraftwagens, sind entsprechende Sitze und Sicherheitsgurte erforderlich. Ferner sind für Fahrer und Beifahrer ausreichend große Trittbretter oder Fußrasten anzubringen. In einem solchen Fahrzeug müssen nur die Sicherheitsgurte angelegt werden. Das zusätzliche Tragen eines Schutzhelmes ist jedoch nicht verboten.

Auch bei den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gibt es Unterschiede: So werden einige als Zugmaschine zugelassene ATVs auf 59 km/h gedrosselt. Quads können aber auch bis zu 112 km/h eingetragen werden. Sogar noch höhere Geschwindigkeiten sind für stärkere Quads kein Problem. Bei eingetragenen Geschwindigkeiten ab 6o km/h sind sogar Autobahnfahrten möglich.

[bearbeiten] Steuern und Versicherung

Bei der Frage nach den Kosten für Steuern und Versicherungen ist ebenfalls keine einheitliche Aussage möglich: Die Besteuerung ist von der Art der Zulassung [Pkw, Zugmaschine] abhängig. Manche Quads werden auch schon wie ein Mofa behandelt. Dann müssen sie nur ein Versicherungskennzeichen haben und die Steuerpflicht entfällt.

Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Umfang [Haftpflicht und Teilkasko], der Einstufung der Schadenfreiheitsklasse und auch davon, ob das Quad beispielsweise als Motorrad oder als Pkw angesehen wird. Hier lohnt sich also vor dem Kauf das Einholen einer verbindlichen Zusage der entsprechenden Stellen, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.

[bearbeiten] Herkunft von ATVs und Quads

'Erfinder' der drei- und vierrädrigen ATVs und Quads waren die Japaner: Sie wollten beispielsweise Arbeitserleichterung für Farmer und Arbeiten in der freien Landschaft bringen. Der professionelle Ansatz stand eindeutig im Vordergrund. Auch als die ersten Geräte nach Europa kamen, dachte noch niemand an den Freizeitbereich. Aber schon bald erhoben die ersten Händler die Forderung, Straßenzulassungen anbieten zu können. Zum Teil wehrten sich die Hersteller vehement dagegen. Und nur langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass eine Straßenzulassung das Geschäft beleben könnte.

Erst mit den vor einigen Jahren auf den Markt drängenden asiatischen Anbietern änderte sich die Situation: Sie setzten von Anfang an ausschließlich auf den privaten Nutzer, der ATVs oder Quads vor allem in der Freizeit nutzt. Die asiatischen Anbieter sind auch heute für den rasanten Erfolg im privaten Sektor verantwortlich: Vor allem durch ihr hohes Innovationstempo in Verbindung mit vielen Modellen, die sowohl in der Breite als auch in der Tiefe immer wieder erstaunen, bestimmen sie heute den Freizeitmarkt. Zudem verlegen sie die Preiseinstiegsklassen stetig weiter nach unten, so dass immer mehr Käuferschichten angesprochen werden. Das führt ganz automatisch zu harten Preiskämpfen und starkem Preisverfall.

Gleichzeitig ist ein dichteres Netz von Verkaufs- und Servicestellen entstanden, so dass jeder Besitzer von ATVs oder Quads auch in seiner näheren Umgebung darauf zurückgreifen kann. Was sich aber unterscheidet ist die Leistungsfähigkeit der Werkstätten. Neben der gut vorbereiteten Auswahl des ATV oder Quad gehört deshalb eine gute und schnelle Servicestelle zur richtigen Vorbereitung vor dem Kauf.

[bearbeiten] Der Profibereich

Ein ATV kann gerade in unwegsamem Gelände hilfreich sein, etwa bei der Forstarbeit.
Ein ATV kann gerade in unwegsamem Gelände hilfreich sein, etwa bei der Forstarbeit.

Ein kurzer Blick soll hier auch auf den professionellen Einsatzbereich von ATV und Quad geworfen werden: Dieser Bereich entwickelt sich langsam, aber stetig. Wer hier von Herstellerseite bestehen will, muss dem Profi etwas bieten, vor allem Zuverlässigkeit, Robustheit und möglichst viele Einsatzmöglichkeiten. Deshalb lässt sich auch besonders viel Bewegung im Markt für Zusatzgeräte konstatieren. Die Liste der Zusatzgeräte ist lang geworden. Hier nur ein Auszug, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Anhänger, Schneepflug, Seilwinde, Düngerstreuer, Mulcher, Umbausatz zum Antrieb mit Gummiraupen, Rasen- und Schlegelmäher, Spritzgeräte, elektrische Streuer und vieles andere mehr.

Dazu kommt der große Bereich Bekleidung, der jeden, manchmal auch noch so exotischen, Sonderwunsch erfüllt. Für Werkstätten oder sehr ambitionierte Heimbastler stehen Hebebühnen oder spezielle Werkzeuge zur Verfügung, ebenso zur Reinigung oder Wartung die entsprechenden Pflegesprays oder Schmierstoffe und Öle. Die Auswahl der möglichen Reifen ist fast unübersichtlich. Hier sei noch auf einen Punkt hingewiesen: Manche Importmaschinen laufen auf Pneus, die gar nicht zugelassen sind. Für die Straßenzulassung muss dann umgerüstet werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

[bearbeiten] Motorisierte Go-Karts und Events

Neben den Quads finden sich im Spaßbereich auch motorisierte Go-Karts: Das sind Vierradfahrzeuge in offener Bauweise und mit Überrollbügel. Mit der Straßenzulassung können diese Maschinen auf allen öffentlichen Wegen bewegt werden, wobei das Gelände den Fahrzeugen und ihren Fahrern natürlich viel lieber ist.

Inzwischen hat sich eine feste Szene für ATV- und Quad-Veranstaltungen etabliert: Dazu gehören Internationale Rallyes ebenso wie spezielle Touren mit entsprechend ausgerüsteten Maschinen auf allen Erdteilen dieser Welt. Zudem gibt es ein reges Vereinsleben, das alle Bevölkerungs- und Einkommensschichten gleichermaßen integriert.

Und noch einen ganz wichtigen Nebeneffekt bieten ATVs und Quads: Viele gehbehinderte oder querschnittgelähmte Menschen eröffnen sich mit den Maschinen ganz neue Wirkungsradien und Erlebniswelten.

[bearbeiten] Weblinks

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